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GAG

Auf die Abwassergebühren wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

Die gesplittete Abwassergebühr

Die Abwassergebühr im Gemeindegebiet Sersheim
Schmutzwasser (m³)
ab 01.01.2024Euro/m³1,89
Niederschlagswasser (m²)
ab 01.01.2024Euro/m²0,42

Auf die Abwassergebühren wird keine Mehrwertsteuer erhoben.

Die Schmutzwassergebühr wird nach der bezogenen Frischwassermenge in Kubikmeter (m³) ermittelt.
Die Berechnung der Niederschlagswassergebühr ist von der versiegelten Fläche (m2)und deren Beschaffenheit abhängig. Die Meldung der Flächen ist mit Hilfe des Formulars und der Angabe zu den Flächenfaktoren für die Gesplittete Abwassergebühr (GAG) an die VES zu melden. Die Formulare stellen wir Ihnen hier bereit.

Fragen zur Meldung und zur Berechnung der versiegelten Fläche?

Team Entwässerung (SWBB)
Tel. 07142 7887 494 und 496
E-Mail: gag-sersheim(a)sw-bb.de

Fragen zur Abrechnung?

Kundenberater*Innen der VES
Tel. 07042 372 177
E-Mail: kundenbuero[at]ves-sersheim.de