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Grundversorgung

Preise gültig ab 01.01.2024

Ab 01. April Umsatzsteuer-Änderung

Für die Lieferung von Gas ist ab 01. April wieder der normale Steuersatz von 19 % zu verrechnen.

Daher ändern sich die Bruttopreise der Gasbelieferung. 

Flexibel, einfach und bequem.
Sie sind neu nach Sersheim gezogen? Oder haben innerhalb der Gemeinde den Wohnsitz gewechselt? Dann bekommen Sie Ihr Gas sicher und zuverlässig als Grundversorgung - ganz ohne Formalitäten.

  • Sichere und zuverlässige Versorgung
  • Flexible Laufzeit und kurze Wechselfrist von 14 Tagen
  • Persönliche, telefonische und schriftliche Beratung im Kundenbüro

Hier geht es zur Ersatzversorgung

Grundversorgung
  bis 403 kWh/a404 - 3.501 kWh/aab 3.502 kWh/a
  nettobruttonettobruttonettobrutto
Verbrauchspreis   Cent/kWh14,8217,6413,9216,5612,7215,14
GrundpreisEUR/Jahr62,0473,8365,6778,15107,69128,15
Steuern und Umlagen nettobrutto
CO2-PreisCent/kWh0,8160,971
EnergiesteuerCent/kWh0,5500,655
KonzessionsabgabeCent/kWh0,2200,262

Ergänzung Preise

Werte aus Übersichtsgründen z.T. gerundet. Preisermittlung auf der Basis von Nettopreisen. Diese erhöhen sich anschließend um die Umsatzsteuer (aktuell 7 %) zum Rechnungsbetrag. Eine Erhöhung der Umsatzsteuer auf 19 %, wie gesetzlich für das Jahr 2024 vorgesehen, müssen die VES zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens vollumfänglich weitergeben. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Preisblatts, ist noch nicht abschließend über den Umsetzungstermin entschieden worden. (Preisstand 02.11.23)
Der Verbrauchspreis enthält CO2-Preis, Speicherumlage, Bilanzierungsumlage, Energiesteuer und die jeweilige Konzessionsabgabe. Der Grundpreis enthält die Kosten für Messstellenbetrieb, Abrechnung und Messung. In den Bruttopreisen sind alle derzeit gültigen Abgaben und Steuern enthalten.

Hinweise auf Erstattungsansprüche des Mieters

Hinweise auf die Erstattungsansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter (bei Wohngebäuden gemäß § 6 Absatz 2 CO2KostAufG):
Versorgt sich der Mieter selbst mit Wärme oder Warmwasser, so hat der Vermieter dem Mieter den Anteil der Kohlendioxidkosten zu erstatten, den der Vermieter nach den Vorgaben des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes zu tragen hat.*

Hinweise auf die Erstattungsansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter (bei Nichtwohngebäuden gemäß § 8 Absatz 2 CO2KostAufG):
Versorgt sich der Mieter selbst mit Wärme oder Warmwasser, so hat der Vermieter dem Mieter 50 Prozent der Kohlendioxidkosten zu erstatten.*

*Der Mieter muss seinen Erstattungsanspruch innerhalb von zwölf Monaten ab Erhalt der Rechnung für das gelieferte Erdgas gegenüber dem Vermieter in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) geltend machen. Ist zwischen dem Vermieter und Mieter eine Vorauszahlung auf Betriebskosten vereinbart worden, so kann der Vermieter den vom Mieter angeforderten Erstattungsbetrag im Rahmen der darauffolgenden jährlichen Betriebskostenabrechnung verrechnen. Erfolgt keine Betriebskostenabrechnung oder findet keine Verrechnung statt, so hat der Vermieter dem Mieter den Betrag spätestens zwölf Monate nach Eingang der Mitteilung zu erstatten.
 

Sie möchten gerne von einem Tarif profitieren, der Ihnen im Vergleich zur Grundversorgung ein ideales Preis-Leistungsverhältnis bietet, ohne dass Sie dafür auf den vorhandenen Komfort verzichten müssen? Dann empfehlen wir Ihnen einen unserer anderen Gastarife.

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Ersatzversorgung

Preise gültig ab 01.01.2024

Wir lassen Sie nicht in der Kälte stehen!
Die Gründe, die zu einer Unterbrechung der Gasversorgung Ihres aktuellen Lieferanten führen, sind vielfältig. Ist aber alles kein Problem. Die VES versorgt Sie zu jeder Zeit automatisch mit Gas.
Wenn Sie sich innerhalb von drei Monaten nicht für einen anderen Tarif entschieden haben, wechseln Sie automatisch in die VES- Grundversorgung.

  • Sichere und zuverlässige Versorgung
  • Flexible Wechselfrist mit maximal 3 Monaten Laufzeit
  • Persönliche, telefonische und schriftliche Beratung im Kundenbüro
Ersatzversorgung Gas  - ohne Lastgangmessung
  nettobrutto
Verbrauchspreis   Cent/kWh 12,7215,14
GrundpreisEUR/Jahr107,69128,15
Steuern und Umlagen nettobrutto
CO2-PreisCent/kWh0,8160,972
EnergiesteuerCent/kWh0,5500,655
KonzessionsabgabeCent/kWh0,2200,262

Ergänzung Preise

Bruttopreise sind auf zwei Nachkommastellen gerundet und mit aktuell 7% Mehrwertsteuer berechnet.
Der Verbrauchspreis enthält CO2-Preis, Speicherumlage, Bilanzierungsumlage, Energiesteuer und die jeweilige Konzessionsabgabe. Der Grundpreis enthält die Kosten für Messstellenbetrieb, Abrechnung und Messung. In den Bruttopreisen sind alle derzeit gültigen Abgaben und Steuern enthalten.

Sie möchten gerne von einem Tarif profitieren, der Ihnen im Vergleich zur Grundversorgung ein ideales Preis-Leistungsverhältnis bietet, ohne dass Sie dafür auf den vorhandenen Komfort verzichten müssen? Dann empfehlen wir Ihnen einen unserer anderen Gastarife.

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