VES - REGIONAL. PREISWERT. NACHHALTIG. header-image.jpg

Nahwärme

Klimaschonende Wärmeversorgung für Sersheim

… eine einfache Alternative zur herkömmlichen Heizungsanlage.

Wie wäre es mit einem Heizungssystem, welches vollständig die gesetzlichen Vorgaben zum Klimaschutz erfüllt, einen hohen Anteil an erneuerbaren Energien besitzt und auch noch wartungsarm ist?

Wir informieren Sie auf diesen Seiten rund um das Thema Nahwärme.
Wohlige Wärme für Zuhause? In Sersheim haben Sie die Möglichkeit sich in der Ortsmitte an die Nahwärmeversorgung anzuschließen.

Nahwärme einfach erklärt

Bei der Nahwärme- oder auch Fernwärmeversorgung ändert sich im Grunde nur die Heizungstechnik in Ihrem Kellerraum. An der eigentlichen internen Gebäudetechnik sowie Warmwasserbereitung ändert sich nichts. Sie können also weiterhin bequem die Heizung und Warmwasserbereitung selbst steuern und regeln. Wie bei anderen Heizungssystemen kommt die Wärme direkt in Ihrer Wohnung an. Es erfolgt lediglich der Ersatz des Heizungskessels durch eine Übergabestation und evtl. einen Wärmespeicher.
Der Unterschied zu alternativen Heizungssystemen ist, dass die Wärme nicht vor Ort in Ihrem Technikraum erzeugt wird. In einer großen Zentralheizung wird mit den neuesten Technologien Wärme erzeugt und als heißes Wasser zu den einzelnen Gebäuden transportiert. Der Transport erfolgt über erdverlegte und wärmeisolierte Rohrleitungen von der Zentralheizung direkt zu Ihnen in den Technik-/Heizungsraum. Mit Hilfe einer Wärmeübergabestation erfolgt anschließend die Wärmeübertragung. Das bedeutet, das heiße Wasser aus dem Fernwärmenetzkreislauf gibt seine Wärme an die einzelnen Gebäude für Heizung und Warmwasserbereitung ab. Hierdurch wird das Wasser aus dem Nah abgekühlt und fließt erkaltet wieder zur Zentralenheizung zurück.

Mit welcher Technik wird die Nahwärme in Sersheim hergestellt? Wie Umweltfreundlich ist die Nahwärme?

Im Jahr 2022 hatte die Nahwärme in Sersheim bereits einen erneuerbaren Wärmeanteil von über 60 %. Dies Wärme wird auf dem Gelände der Agrarenergie Sersheim in zwei Biogas-Blockheizkraftwerken (BHKW) hergestellt.
Als BHKW wird ein großer Motor bezeichnet welcher Strom erzeugt und die dabei entstehende Wärme an ein Wärmenetz abgibt (auch Kraft-Wärme-Kopplung – KWK genannt). Dadurch wird der eingesetzte Brennstoff deutlich besser ausgenutzt, als bei einer getrennten Erzeugung. Die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme ist in einem BHKW damit deutlich umweltfreundlicher als bei der getrennten konventionellen Erzeugung.
Bei der Agrarenergie Sersheim wird als Brennstoff allerdings kein Erdgas aus dem Gasnetz verwendet, sondern Rohgas aus der Biogasanlage vor Ort. Das verbrannte Gas wird dort auf natürliche und erneuerbare Weiße hergestellt (z.B. Gülle, Stallmist aber auch Mais kommt zum Einsatz). Die Nahwärme in Sersheim hat, aus diesem Grund bereits heute einen sehr hohen erneuerbaren Energieanteil.
Sollte die Wärme aus den beiden Biogas-BHKWs der Agrarenergie nicht ausreichen, wird im Heizkraftwerk Hofäckerschule die zusätzliche benötigte Wärme erzeugt. Betrieben werden dort zwei kleinere BHKWs, sowie eine große Kesselanlage für die Spitzenlast.

Ein kleiner Einblick in die Heiz-Kraft-Werke der Agrarenergie Sersheim und der VES:
 

Hinweis auf Erstattungsansprüche des Mieters

Hinweise auf die Erstattungsansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter (bei Wohngebäuden gemäß § 6 Absatz 2 CO2KostAufG):
Versorgt sich der Mieter selbst mit Wärme oder Warmwasser, so hat der Vermieter dem Mieter den Anteil der Kohlendioxidkosten zu erstatten, den der Vermieter nach den Vorgaben des Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetzes zu tragen hat.*

Hinweise auf die Erstattungsansprüche des Mieters gegenüber dem Vermieter (bei Nichtwohngebäuden gemäß § 8 Absatz 2 CO2KostAufG):
Versorgt sich der Mieter selbst mit Wärme oder Warmwasser, so hat der Vermieter dem Mieter 50 Prozent der Kohlendioxidkosten zu erstatten. *

*Der Mieter muss seinen Erstattungsanspruch innerhalb von zwölf Monaten ab Erhalt der Rechnung für das gelieferte Erdgas gegenüber dem Vermieter in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) geltend machen. Ist zwischen dem Vermieter und Mieter eine Vorauszahlung auf Betriebskosten vereinbart worden, so kann der Vermieter den vom Mieter angeforderten Erstattungsbetrag im Rahmen der darauffolgenden jährlichen Betriebskostenabrechnung verrechnen. Erfolgt keine Betriebskostenabrechnung oder findet keine Verrechnung statt, so hat der Vermieter dem Mieter den Betrag spätestens zwölf Monate nach Eingang der Mitteilung zu erstatten.

Sie wünschen ein Angebot für die Nahwärmeversorgung Ihres Gebäudes?
Bei Interesse senden Sie uns einfach eine E-Mail an waermetechnik[at]sw-bb.de mit Ihrer Anfrage. Anschließend vereinbaren wir gerne einen Termin mit Ihnen, um uns einen Überblick über die örtliche Situation zu verschaffen und unterbreiten Ihnen ein Angebot.